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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus an der Einmündung der Odenhäuser Straße. Das Fachwerk ist im Obergeschoss von weit gestellten Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern geprägt, die an der Traufseite eine "Mannfigur" bilden. Das Erdgeschoss ist schlichter durch geschosshohe Streben gestaltet. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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