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Der am östlichen Rand der alten Dorfbebauung gelegene Hakenhof, der aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus und einer im rechten Winkel angesetzten Fachwerkscheune besteht, ist seitlich einsehbar und daher wichtig für das Straßenbild. Vermutlich im frühen 19. Jahrhundert erbaut, lässt das auf einem Natursteinsockel errichtete Wohnhaus, dessen Giebelseite verkleidet ist, auf der Traufseite zum Hof einfaches Fachwerk mit geschosshohen Schrägstreben erkennen. Wichtiges Gestaltungselement ist ein plastisch ausgeprägtes Quergebälk mit gerundeten Balkenköpfen und profilierten Füllungsbrettern. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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