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Ursprünglich zweizoniges, sekundär auf drei Zonen erweitertes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Der abseits der Straße hinter dem Gebäude Nr. 17 gelegene Bau ist traufseitig zum Hof orientiert. Von einem gequaderten Sockel unterfangen, wahrt es im südlichen Abschnitt wertvolles Fachwerk der Erbauungszeit. Erwähnenswert sind außer dem profilierten Quergebälk die Strebefiguren an den Eck- und Bundständern, die mit leicht geschwungenen Streben ausgestattete "Mannfigur" im Zentrum und der hochgelegene Eingang mit zweiteiliger Tür, Oberlicht und vorgelagerter Freitreppe. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |