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Zweizoniges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das hinter dem Haupthaus gelegene, traufseitig zum Hof ausgerichtete Gebäude hat einen außergewöhnlich hohen Kellersockel, der ursprünglich als Stall genutzt wurde. Über ihm wahrt es zwei Fachwerkgeschosse, das Untergeschoss mit leicht gekrümmten, geschosshohen Schrägstreben, das durch ein profiliertes Quergebälk getrennte Obergeschoss mit weit ausgestellten Streben, die mit Kopfhölzern und Halsriegeln ausgestattet sind. Bemerkenswert ist die von einer steilen Außentreppe erschlossene zweiteilige Haustür mit ihren kassettierten Füllungen und dem Oberlicht. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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