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Gesamtanlage historischer Ortskern
Am Weiher 1-5, 2-16
Lindenplatz 3-11, 2-4, 8-10
Zur Eiche 2-6
Die für Bersrod ausgewiesene Gesamtanlage umfasst den historischen Kernbereich des alten Dorfes. Besonders schützenswert ist zunächst der langgezogene, in der Mitte verbreiterte Lindenplatz. Er bildet als selten gut erhaltener, charakteristisch geformter Dorfplatz mit seiner fast vollständig erhaltenen Randbebauung und dem inselartig in seiner Mitte gelegenen Backhaus bis heute den "natürlichen" Dorfmittelpunkt. Ebenso wichtig ist die Straße Am Weiher (früher Obergasse), da sie den Platz nach Nordosten hin erweitert und ihn zugleich durch zwei markante Gebäude, die Kirche und die Schule räumlich begrenzt. Einschließlich des Einmündungsbereiches der Straße Zur Eiche (früher Falltorgasse) mit den Gebäuden 2, 4 und 6 ist das geschichtlich und topographisch gleichermaßen wertvolle Dorfensemble als Gesamtanlage schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |