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Gegenüber der Kirche entstand in den Jahren 1912/13 an der Stelle eines älteren Backhauses die so genannte Neue Schule. Der markante, durch seinen Natursteinsockel stark hervorgehobene Bau, der Anklänge an den späten Jugendstil erkennen lässt, wirkt durch die beiden breiten, unterschiedlich hohen Giebel, die sich durch ihre Verschindelung und durch die Fußwalme klar vom Unterbau absetzen, besonders dominant im Straßenraum. Bemerkenswerte Details sind der hoch gelegene Haupteingang mit gemauerter, zweiläufiger Freitreppe, die differenziert gestaltete Dachkonstruktion und der auf der Nordseite angefügte, wesentlich niedrigere Spritzenhausanbau. Das außergewöhnlich gestaltete Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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