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Von der Straßenflucht zurückgesetztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer großen, bis zur Steingasse reichenden Hofreite. Über einem abgestuften Sockel errichtet und vollkommen verputzt, zeigt das seitlich einsehbare Gebäude, das wohl aus der Wiederaufbauphase nach dem Dreißigjährigen Krieg stammt, sowohl auf der Giebel- als auch auf der Traufseite Geschossüberstände und bauzeitliche Fensteröffnungen an der Giebelseite. Die Traufseite wird durch ein breites Zwerchhaus mit zweiachsiger Fenstergliederung geprägt. Das Gebäude, das über eine kleine Freitreppe traufseitig erschlossen wird, ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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