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Das leicht angewinkelt zur Straßenflucht stehende, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist über einem hohen Sockel errichtet. Es zeigt an der Giebelseite völlig symmetrisches Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts, geprägt durch die weit gestellten, mit gegenläufigen Kopf- und Fußbändern versehenen Streben an den Eckständern. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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