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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts. Das auf einem abgestuften Sockel errichtete Gebäude hat dichtes, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit geschosshohen, in unterschiedliche Richtung geneigten Streben an Eck- und Bundständern. Bemerkenswerte Details sind die V-förmige Profilierung des breiten Eckständers im Erdgeschoss rechts sowie die mit Taustabornamentik verzierten, gerundeten Füllhölzer, die die Quergebälkszonen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel bereichern. Einschließlich der rückwärtig anschließenden Fachwerknebengebäude sowie der Scheune ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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