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Giebelständiges, nach hinten durch einen späteren, massiven Anbau erweitertes Fachwerkwohnhaus auf einem Bruchsteinsockel mit Eckquaderung. Während die Fachwerkkonstruktion des Erdgeschosses in das 19. Jahrhundert zu datieren ist, zeigt das Obergeschoss noch das Fachwerkgefüge der Erbauungszeit im 17. Jahrhundert mit weit geschwungenen, gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern sowie mittig im Giebelfeld und profilierten Schwellhölzern zum Ober- und Dachgeschoss. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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