Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Repräsentativer, giebelständiger Fachwerkbau von drei Geschossen. Erdgeschoss massiv erneuert, die Obergeschosse in einem barocken, konstruktiven Fachwerk mit teilweise profilierten Schwellen und Andreaskreuzen in einigen Brüstungsgefachen. Als Abschluss giebelseitig abgewalmtes Mansarddach. Am Eckständer des 1. Obergeschosses die Inschrift: "Anno 1750 Andres Heintz IPW" als Hinweis auf Baudatum und -herrn, den prominenten Bensheimer Kaufmann Heintz. 1767 ging das Haus an Angelus Schola über, 1864 kaufte es Gotthard Beger, der Gründer des "Bergsträßer Anzeigers", der hier wohl Redaktion und Druckerei einrichtete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |