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Von der Straßenflucht leicht zurückgesetztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das zweizonige, von einem niedrigen Sockel unterfangene Gebäude dürfte zu Beginn des 18. Jahrhunderts errichtet worden sein. Während die Hölzer des Untergeschosses und des Giebels in späterer Zeit erneuert wurden, stammt das regelmäßig gefügte, auf der Vorderseite symmetrisch gegliederte Fachwerk des Obergeschosses noch insgesamt aus der Erbauungszeit. Wichtige Merkmale sind hier die mehrfach profilierten Schwellen, die als Taustäbe ausgeformten Füllhölzer und die weit gestellten, mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern versehenen Streben an den Eckständern. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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