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Nach der Errichtung der Neuen Schule anstelle des alten Backhauses (1912/13) wurde der Bau eines neuen Backhauses erforderlich. Es erhielt seinen Standort in der Mitte des Lindenplatzes, an der Stelle, an der zuvor ein morastiger Tümpel gelegen hatte. Das schlichte, über einem niedrigen Lungsteinsockel errichtete Gebäude, das von einem verschieferten, weit vorstehenden Walmdach abgeschlossen wird, ist mit der Eingangsseite nach Süden orientiert. Einziger Schmuck ist die dem Eingang vorgelagerte, von vier Pfeilern gestützte Vorhalle, deren leicht erhöhte Basis zweifach abgestuft ist. Einschließlich der von Linden gesäumten kleinen Parkanlage ist der für die Ortsgeschichte wichtige Gemeinschaftsbau aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |