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Fachwerkwohnhaus mit breiter Giebelfassade. Das von einem niedrigen Sockel unterfangene Gebäude besteht aus einem älteren, Anfang des 18. Jahrhunderts errichteten, zweiachsigen Teil links und einem jüngeren, einachsigen Anbau rechts, der vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts zusammen mit dem Giebel entstand. Trauf- und Giebelansichten sind durch die schräg gestellten Streben an Eck- und Bundständern geprägt, die im Erdgeschoss von aufgestellten Kopfbändern, im Obergeschoss von Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln ergänzt werden. Wegen ihrer Wirkung im Straßenbild ist die gesamte Hofanlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |