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Zweizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Das regelmäßig gegliederte Gebäude, das von einem Sockel unterfangen wird, wahrt auf der Giebelseite vollkommen symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk mit rheinischen Einflüssen. Während das Untergeschoss V-förmig profilierte Eckständer und gekrümmte Streben an den Eck- und Bundständern aufweist, sind die Quergebälke am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel durch profilierte Schwellen und gerundete Füllhölzer plastisch hervorgehoben. Besonders charakteristische Details sind die in der Giebelmitte angebrachte "Mannfigur" mit seitlich weit ausgreifenden Halsriegeln, die Strebefiguren an den Eckständern des Obergeschosses, die zusätzlich durch gegenläufige Fußbänder bereichert sind, und die als Brüstungszier eingesetzten, genasten Zierstreben unterhalb der Fenster. Zwei als Zierstücke ausgearbeitete Gefachfüllungen auf der Traufseite, die durch verschieden geformte Brettstücke eine Raute bzw. eine geschweift umsäumte Trichterform aussparen, belegen, dass hier ursprünglich zwei Fenster dicht nebeneinander lagen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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