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Das um 1800 errichtete Backhaus, ein auf der Rückseite teils massiver Fachwerkbau mit stark gekrümmter Grundschwelle, einfachen Verstrebungen und durchlaufenden Riegeln liegt exponiert im Zentrum des Ortes inmitten der platzartigen Erweiterung der Hauptstraße, die in den Kirchenplatz übergeht. Das mit der Eingangsseite nach Nordwesten orientierte Gebäude, zu dem ursprünglich ein nach Südosten gerichtetes, leicht versetztes Spritzenhaus gehörte, ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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