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Verputztes giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Das im Dach- und Eingangsbereich veränderte Gebäude teilt sich die Hofzufahrt mit einem unmittelbar hinter ihm stehenden, später errichteten Wohnhaus (Hauptstraße 21). Hauptmerkmale sind der hohe, den Geländeanstieg ausgleichende Sockel, das leicht vorspringende Obergeschoss sowie die an der nördlichen Traufseite sichtbare halbe Strebefigur mit gekrümmter Fußstrebe. Da die Fenstergliederung weitgehend ungestört erhalten ist, kann von einem ungestörten Fachwerkgefüge ausgegangen werden. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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