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Auf halber Strecke zwischen dem Kirchhof und dem Backhaus gelegenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit niedrigem Sockel und Krüppelwalm. Das wahrscheinlich im 18. Jahrhundert errichtete Gebäude ist vollkommen verputzt, zeigt aber sowohl am Übergang zum Obergeschoss als auch zum Giebel deutliche Überstände, die auf den Erhalt des ursprünglichen Fachwerks hindeuten. Die straßenseitige Giebelfassade ist durch zwei Fensterachsen gegliedert, deren Fenster im Obergeschoss zu einem Paar zusammengezogen sind. Wegen seiner Bedeutung für die Platzgestaltung ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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