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Hinter dem hoch aufragenden, von der Straße zurückgesetzten, teils verputzten, teils verblendeten Fachwerkwohnhaus, das sich durch einen hohen Sockel und einen steilen horizontal untergliederten Giebel auszeichnet und wichtige Funktion für das Straßenbild hat, steht ein traufseitig zum Hof orientiertes Fachwerknebengebäude. Es ist im hinteren Teil seines Untergeschosses in Ziegelmauerwerk ausgeführt und wahrt im Obergeschoss und auf der schwer einsehbaren Giebelseite originales Fachwerk der Erbauungszeit im 17. Jahrhundert. Charakteristische Merkmale sind neben den geschwungenen Streben mit Halsriegeln und Kopfwinkelhölzern die Eckständer, die mit Viertelstab und Schuppen geschmückt sind. Herausragend sind ebenfalls die profilierte Schwelle am Übergang zum Obergeschoss, die annähernd quadratischen Fensteröffnungen mit Profilierungen, die originale Türöffnung sowie ein im Stichbogen auf "1671" datierter Kellereingang. Besonders bemerkenswert ist die Inschrift mit folgendem Wortlaut: "ALLE DIE MICH KENE DENE GEBE GOTT WAS/ SIE MIR GÖNE CASPAR WIHTUMPIN IH/ GENANT MEINAM STEHT IN GOTTES HAND/ ANNO" Dem folgt auf die Kopfwinkelhölzer verteilt die Jahreszahl 1682. Beide Gebäude sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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