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Zweigeschossiges traufständiges verputztes Fachwerkwohnhaus auf hohem Sockel, schräg gegenüber der Einmündung der Wiesenstraße gelegen. Anordnung und Größe der Fenster lassen auf ein weitgehend intaktes Fachwerkgefüge der Erbauungszeit im 17. oder 18. Jahrhundert schließen. Das mit einem steil geneigten Satteldach ausgestattete Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |