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Das am nach Südosten führenden Bogen der Wasserstraße errichtete, zweigeschossige Fachwerkhaus ist giebelständig zur einmündenden Hauptstraße ausgerichtet und mit einem hohen Sockel versehen. Das über eine zweiläufige Freitreppe traufseitig erschlossene Gebäude ist von einem Halbwalmdach abgeschlossen. Das gleichmäßig gefügte Fachwerk wird durch geschosshohe Streben gegliedert, die bauzeitlichen Fensteröffnungen sind in den Fassaden noch abzulesen. Das im 19. Jahrhundert errichtete Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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