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Der auf dem Licher Berg südlich des Ortes gelegene Wasserbehälter wahrt einen symmetrisch gegliederten Stolleneingang aus sorgfältig gemauertem Lungstein. Sein als flaches Dreieck geformter Abschluss, die hohen, nach vorn gezogenen, oben abgerundeten Wangenmauern und das mittig eingebundene Portal, dessen Architrav die Dreiecksform wieder aufgreift, sowie die ins Mauerwerk eingelassene Tafel mit der Inschrift „WASSERWERK/ BURKHARDSFELDEN/ 1908" ergeben eine ausgewogen proportionierte Gesamtfassade. Der Wasserbehälter ist aus technischen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |