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Die östliche Bebauung der früheren Erbsengasse beginnt mit einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, dessen Verputz durch abgesetzte Eckquaderung und horizontale Bänder einen Massivbau vortäuscht. Das Gebäude, das seinen gedrungenen Proportionen nach im späten 17. oder frühen 18. Jahrhundert entstanden ist, hat einen klar abgesetzten Sockel, weitgehend bauzeitliche Fensterpositionen und weist sowohl am Übergang zum Obergeschoss, als auch zum Giebel deutliche Überstände auf. Durch seine gewinkelte Lage zur Straßenflucht hat es im Zusammenspiel mit der Pflasterung der Zufahrt und der abgerundeten Einfriedungsmauer besondere raumbildende Wirkung im Straßenbild und ist daher aus städtebaulichen und aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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