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Zweizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts in exponierter Ecklage am Eingang zur einstigen Erbsengasse. Das vor wenigen Jahren freigelegte Gebäude hat einen niedrigen Sockel und wahrt im Obergeschoss Fachwerk der Entstehungszeit. Charakteristische Merkmale sind die stark gebogenen, breit ausgestellten „Mannfiguren" auf der Traufseite, an den Eckständern und als Mittelmotiv im Giebel. Einschließlich der oben halbrund abschließenden Lungsteinmauer, die mit „1845 KRF" bezeichnet ist, ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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