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Lang gestrecktes, traufseitig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkgebäude auf einem abgestuften Sockel aus Quadermauerwerk. Der an der Einmündung einer Sackgasse errichtete Bau wurde sekundär um einen Torbau erweitert. Im Obergeschoss ist das vermutlich dem 17. Jahrhundert zuzuordnende Fachwerkgefüge erhalten. Es zeigt an den Eckständern weit geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern, die teilweise herzförmig ausgeschnitzt sind, sowie geschosshohe Streben an den Traufseiten. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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