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Exponiert an der Ecke Mühlgasse stehendes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Der regelmäßig proportionierte, zweizonige Bau zeigt über dem verputzten Untergeschoss einfaches Fachwerk mit weiten Gefachen. Eindeutig älter als der hintere Abschnitt, dessen Untergeschoss offensichtlich massiv erneuert wurde, scheint der vordere Gebäudeteil zu sein, da er überstehende Balkenköpfe und profilierte Schwellen aufweist. Samt der großvolumigen Scheune, deren Fachwerkgiebel an der Mühlgasse einen wichtigen Akzent setzt und einschließlich der Mauereinfriedung zur Rathausstraße ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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