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Das 1775 entstandene Rathaus, ein zweigeschossiger kubischer Bau mit weit vorkragendem Mansarddach, ist als konstruktiver, verputzter Fachwerkbau über einem niedrigen Sockel errichtet. Einziger Schmuck des spätbarocken bzw. frühklassizistischen Gebäudes sind die gleichmäßig gereihten, ursprünglich durch Sprossen untergliederten großformatigen Fenster, die zur Straße hin in fünf, an den Schmalseiten in drei Achsen angeordnet sind. Wichtige Details sind außerdem die von Dreiecksgiebeln abgeschlossenen Gauben, zwei vasenartig geformte Firstbekrönungen und die nahe der westlichen Gebäudeecke angebrachte Sonnenuhr. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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