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Fachwerkwohnhaus in giebelständiger Lage. Das über einem Sockel aus Quadermauerwerk errichtete Gebäude zeigt giebelseitig ein weitgehend symmetrisch aufgebautes Fachwerkgefüge des frühen 18. Jahrhunderts. Es wird durch stark profilierte Schwellen, abgerundete Füllhölzer zwischen den Balkenköpfen und weit geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln geprägt. Die Lage der ursprünglich vierteiligen Fensterbänder ist in Erd- und Obergeschoss noch vorhanden bzw. ablesbar. Das Haus ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |