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Um 1700 entstandenes Fachwerkwohnhaus an der Ecke einer nach Südosten gerichteten, schmalen Seitengasse. Das markant vorstehende, über einem gequaderten Sockel errichtete Gebäude wahrt im vorderen Bereich an der Giebelseite symmetrisch gestaltetes Fachwerk der Erbauungszeit. Profilierte und gefaste Schwellen sowie Füllhölzer, die mit Kerben und liegenden Tauen geschmückt sind, ergeben plastisch hervortretende Quergebälkszonen. Die Eckständer des Obergeschosses, die mittels kräftiger geschwungener Streben und Kopfwinkelhölzer betont und auf der Kante durch geschnitzte Taustäbe und Spiralen hervorgehoben sind, ergeben im Zusammenspiel mit dem zentralen Giebelmotiv, das aus einander zugewandten Streben besteht, und den ursprünglich vierteiligen Fensterbändern eine weitgehend einheitliche Fassadenwirkung. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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