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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Der giebelständige, im Erdgeschoss massiv erneuerte Bau, wahrt klares, nach vorn symmetrisch gestaltetes Fachwerk. Wichtige gestalterische und konstruktive Merkmale sind die profilierten Quergebälke, die an der Giebelschwelle gerundete Füllhölzer aufweisen sowie die Strebefiguren mit geraden Streben und gegenläufigen Fuß- und Kopfbändern an den Eckständern. Die nach innen gerichteten Streben an den Stuhlsäulen des Dachgeschosses, ebenfalls mit Fußstreben, und die am Mittelständer des Obergeschosses befindlichen Kurzstreben betonen die Symmetrie der Giebelfassade. Das traufseitig rein konstruktiv gestaltete Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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