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Der großvolumige Fachwerkbau, unter dessen hohem Giebel der Wohnteil sowie ein Scheunen- und Stallteil zusammengefasst sind, besteht aus unregelmäßigem, mehrfach verändertem Fachwerk. Charakteristische Merkmale des zeitlich nicht genau bestimmbaren, giebelständigen Ständerbaus sind der niedrige Bruchsteinsockel, über dem stark gebogene Schwellen liegen, weiterhin die teils symmetrisch aufeinander Bezug nehmenden, einfach geschwungenen Schrägstreben aus starken Hölzern sowie die unregelmäßig eingesetzten, mehrfach gekrümmten Einzelstreben. Das Gebäude, dessen Hauseingang, wie am Sockel erkennbar, ursprünglich rechts der Giebelmitte lag, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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