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Großzügige Fachwerkhofreite auf unregelmäßiger Parzelle mit zweigeschossigem, traufständig zum Hof orientierten Wohnhaus und großvolumiger Scheune auf einem hohen Werksteinsockel mit Eckquaderung. Das Wohnhaus zeigt ein sehr regelmäßiges Fachwerkgefüge, das durch stark dimensionierte Hölzer und gerade, geschosshohe Streben an allen Eck- und Bundständern geprägt wird. Die Hofanlage bildet das nordwestliche Ende des Gassensystems Raum und schließt den Ort zum Bach hin ab. Die Hofanlage ist einschließlich der historischen Hofpflasterung aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |