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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit stumpfwinklig angesetztem Wirtschaftstrakt. Das vollständig verputzte, von einem Sockel unterfangene Gebäude zeigt Proportionen, die auf eine Entstehung im frühen 18. Jahrhundert schließen lassen. Seine symmetrische, zweiachsige Fensteranordnung an der Giebelseite, die dreifachen, leicht vorkragenden Quergebälke sowie die steile Dachneigung legen den weitgehenden Erhalt des ursprünglichen Fachwerks nahe. Das Gebäude ist einschließlich der quer angefügten, großvolumigen Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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