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Vom Straßenverlauf zurückliegendes, traufseitig zum Hof ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus. Das zweizonige, um 1700 errichtete Gebäude, das von einem niedrigen Sockel unterfangen ist, wahrt in weiten Teilen das bauzeitliche Fachwerkgefüge. Charakteristische Merkmale sind die umlaufende, breite Schwellen-Rähm-Zone, die mittels profilierter Schwellen und gerundeter Füllhölzer plastisch ausgearbeitet ist, sowie die weit ausgestellten, gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern und mittig in der Traufseite. Das außergewöhnlich gestaltete Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |