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Gesamtanlage historischer Ortskern
Am Hinterhof 12
Am Lindenberg 1-11, 2-8
Birkenweg 1-11, 4-6
Brunnengasse 1-11, 2-8
Herrnstraße 1, 2-4, 7-11
Licher Straße 13-25, 16-22
Die aus geschichtlichen Gründen schützenswerte Gesamtanlage umfasst die wesentlichen Teile der alten Ortslage Hattenrods. Kern der Anlage ist der erhöht gelegene, stark gegliederte Bereich im Umkreis der Kirche, der aus dem ansteigenden, dreifach verzweigten Gassensystem des Lindenbergs und dem nördlich der Kirche ansetzenden Hinterhof gebildet wird. Zum schützenswerten Bestand gehören hier außer der Kirche selbst, die am äußeren Bogen des östlichen Gassenabschnittes in lockerer Abfolge gereihten Höfe, die inselartig isolierten, unregelmäßig geschnittenen Hofreiten Am Lindenberg sowie die südlich der Kirche positionierten Gebäude und Hofreiten. Wichtig sind außerdem der mittlere Abschnitt der tangential zum Lindenberg verlaufenden Licher Straße mit ihren beidseitig angeordneten Hofanlagen, des weiteren der aufgeweitete Einmündungsbereich der Herrnstraße, der Birkenweg sowie der Verlauf der nach Osten als Sackgasse abgeführten Brunnengasse.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |