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Schmales, giebelständiges Fachwerkwohnhaus im Bogen der nach Norden ansteigenden Gasse. Das aufgrund seines Sockels vergleichsweise hohe Gebäude, das wegen seiner Nähe zur Kirche besondere Gestaltungsfunktion im Straßenbild hat, ist auf der Giebelseite verschiefert, sonst verputzt. Wie die Überstände zum Obergeschoss und zum Giebel und die in ursprünglicher Anordnung erhaltenen Fenster belegen, ist das Fachwerk im vorderen Teil weitgehend erhalten. Zusammen mit den beiden sowohl in Firstrichtung als auch winklig angesetzten Nebengebäuden, die direkt an der Gasse liegen, und dem Scheunentrakt, der den hinteren Abschluss der Hofreite bildet, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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