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Kleines, verputztes, an der Giebelseite verblendetes Fachwerkwohnhaus in städtebaulich wichtiger Position an der Ecke einer Verbindungsgasse zur Licher Straße. Das im Bogen des nördlichen Teilstücks des Lindenbergs gelegene Gebäude hat einen gequaderten, nach hinten ansteigenden Sockel und einen im stumpfen Winkel angesetzten jüngeren Anbau aus Backstein. Überstände am Übergang zum Obergeschoss und die symmetrische Fenstergliederung an der Giebelseite deuten auf intaktes Fachwerk. Wegen seiner raumbildenden Funktion ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |