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Das zweigeschossige giebelständige Fachwerkwohnhaus auf flachem Sockel ist von einem Krüppelwalmdach abgeschlossen. Das giebelseitig in Ober- und Dachgeschoss verkleidete Gebäude verfügt über eine umlaufende Quergebälkszone mit gerundeten Füllhölzern. An der Straßenseite trägt die Schwelle folgende Inschrift: "DURCH GOTTE GÜT UND MACHT IST DURCH JOHANN CONRAD LAVNSPACH UND DESSEN EH FRAU ANNA MARCHRATA DIESES HAUS IN DEN STANT GEBRACHT ER HOBEN DEN 24 OKTOBER 1815". Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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