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Schmales, hoch aufragendes Fachwerkwohnhaus des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Das giebelständig zur Straße errichtete Gebäude ist vollständig verputzt und fällt durch die aufwändige Fassadendekoration auf. Die Gebäudeecken sind durch hell gefasste Putzquaderungen abgesetzt, Erd- und Obergeschosse zeigen horizontale Bänder. Die Fenster sind mit geputzten Laibungen, die im Sturzbereich in stilisierten Voluten enden, Brüstungsbekleidungen und kreisförmigen Bekrönungen versehen. Die Obergeschossfenster sind mittels eines in hellem Putz ausgeführten, geschwungenen Giebelfeldes gekoppelt, deren rundes Mittelfeld ein Monogramm zeigt. Das Gebäude wird von einem weit auskragenden Satteldach abgeschlossen. Es ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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