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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus in angewinkelter Lage zur Straßenflucht. Sämtliche Merkmale des von Westen her einsehbaren Gebäudes, sein Sockel, die symmetrische Anordnung der Fenster an der Giebelseite und der deutliche Überstand des Obergeschosses, lassen auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert schließen. Als wichtiger Bestandteil der unregelmäßigen Bebauung auf der Südseite der Gasse ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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