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Langgestrecktes schmales Fachwerkwohnhaus in leicht angewinkelter, traufseitiger Lage zur Straßenflucht. Das von einem Sockel unterfangene, verputzte Gebäude, das mit einem an den Giebelseiten weit vorkragenden Satteldach ausgestattet ist, wahrt wertvolle, reich gestaltete Putzornamentik des beginnenden 20. Jahrhunderts. Wichtige Gestaltungselemente sind die aufgeputzten Eckquader im Untergeschoss, die horizontal verlaufenden Friesbänder mit gleichmäßig gereihten Radscheiben sowie die vom Louis-Seize-Stil adaptierten Girlanden- und Kranzmotive, die als Fensterbekrönungen, Lisenenabschlüsse und als Flächenfüllung eingesetzt sind. Das aufwändig gestaltete Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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