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Zweizoniges, giebelständiges, zur Straßenflucht leicht angewinkeltes Fachwerkwohnhaus. Das mit einem gequaderten Sockel ausgestattete, um 1700 errichtete Gebäude zeigt im Obergeschoss symmetrisch aufgebautes Fachwerk aus stark dimensionierten Hölzern mit profilierten Quergebälken. Bemerkenswert sind zunächst die relativ steil gestellten, leicht gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern sowie die geschwungenen, geschosshohen Streben, die in der Mitte der Traufseite zusammen mit dem Bundpfosten eine einfache symmetrische Figur ergeben. Wichtige gestalterische Details sind weiterhin die aus konvex geschwungenen Streben bestehende Mittelfigur des Giebels, die mit Kopfwinkelhölzern und einem Halsriegel abschließt, und das ebenfalls in der Mittelachse angeordnete, aus Kurzstreben gebildete Dreieck unterhalb der paarweise angeordneten Obergeschossfenster. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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