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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das wegen seines hohen Bruchsteinsockels markant aufragende Gebäude zeigt ein klar gegliedertes, symmetrisches Fachwerkgefüge, das in Teilen zwischenzeitlich erneuert wurde. Originale Hölzer finden sich am Quergebälk, das im vorderen Abschnitt mit profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern ausgestattet ist, sowie an den steil gestellten Streben im Bereich der Eckständer, die mit Gegenstreben versehen sind. Die zweifach geschwungenen, symmetrisch aufeinander bezugnehmenden Kurzstreben im Brüstungsbereich des Obergeschosses und im Giebel (derzeit verkleidet) belegen rheinische Einflüsse. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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