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Gesamtanlage Untergasse
Untergasse 22-34
Bei der Gesamtanlage Untergasse handelt es sich um einen Abschnitt der nördlichen Bauzeile der in Ost-West-Richtung verlaufenden Untergasse, der mit Ausnahme der in Ursprüngen älteren Nr. 32 aus giebelständigen Fachwerkwohnhäusern des 19. Jahrhunderts besteht. Die schmalen, aber tiefen Parzellen wahren eine durchgehende Scheunenzeile, hinter der sich die wohl ursprünglich zur Eigenversorgung bestimmten Nutzgärten anschließen, die bis zur nächsten parallel geführten Straße reichen. Die Gesamtanlage ist aus geschichtlichen und stadtbaugeschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |