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Exponiert an der Ecke Untergasse gelegenes, zur Alsfelder Straße giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das vollständig verputzte, von einem Sockel unterfangene Gebäude dürfte seinen Proportionen nach um 1700 errichtet worden sein. Es zeigt am Übergang zum Obergeschoss sowohl auf der Giebel-, als auch auf der Traufseite deutliche Überstände, aus denen auf den Erhalt des ursprünglichen Fachwerks geschlossen werden kann. Obwohl das Dach durch Aufdrempelung verändert ist und die Fenster nachträglich vergrößert wurden, muss das Gebäude aufgrund seiner Lage aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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