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Im Erdgeschoss massiv erneuertes Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts in markanter Position schräg gegenüber der Einmündung der Untergasse. Das mit seiner breiten Giebelfront zur Straße orientierte Gebäude wahrt im vorderen Teil originales Fachwerk der Erbauungszeit. Wichtige Merkmale sind die Fachwerkfiguren aus weit gespreizten Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben, die im Giebel eine antithetisch symmetrisch aufgebaute „Mannfigur" bilden. Es ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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