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Der im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts errichtete, zweifarbige Klinkerbau steht in markanter Position an der Ecke einer von Osten einmündenden Straße. Seine dreiachsige Hauptfassade zeigt in zwei Geschossen übereinander angeordnete, in flachbogigen Nischen eingestellte Fensterpaare, die ebenfalls flachbogig abschließen. Weitere wichtige Gestaltungselemente sind die farbig abgesetzten Klinkerbänder, besonders das als Deutsches Band ausgeformte Hauptgesims, der klar abgesetzte Sockel mit flachbogigen Kellerfenstern sowie das deutlich vorkragende, verschieferte Krüppelwalmdach, das mit auf die unteren Fensterachsen ausgerichteten Gauben besetzt ist. Das gründerzeitliche Gebäude ist aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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