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Gesamtanlage Oberdorfstraße
Oberdorfstraße 19-23, 36-38
Die kleine Gesamtanlage steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der die Oberdorfstraße dominierenden Kirche, die sich in direkter Sichtachse des Straßenverlaufes befindet. Die drei Hofanlagen prägen in ihrer Anordnung und Gebäudestellung die sich hier platzartig aufweitende Oberdorfstraße. Besonders bemerkenswert ist die Ausrichtung der Giebelseiten zu diesem Kirchenvorplatz hin. Die in weitgehend unveränderter Position erhaltenen Wohn- und Nebengebäude sind in ihrer räumlichen Beziehung zur Kirche und zum Kirchhof als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |