Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweieinhalbgeschossiges Jugendstilwohnhaus von 1903. Das asymmetrisch gestaltete Gebäude ist über einem umlaufenden hohen Kellersockel aus Polygonalmauerwerk errichtet und zeigt einen flach hervortretenden Risalit mit gestelztem Mansarddach sowie einen seitlich angebrachten, dreiseitigen Treppenhausanbau, der mittels einer geschweiften Haube an das Walmdach anbindet. Charakteristisch sind die flachbogigen Fenster und die dreiteilige, durch breite Laibungen und Wappenstein hervorgehobene Fenstergruppe im Giebel. Der städtische Formen adaptierende Bau, der ursprünglich der jüdischen Familie Edelmuth gehörte, ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |