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Der über mehrere Generationen von der Familie Gundrum betriebene Gasthof hat als Eckgebäude eine städtebaulich wichtige Überleitungsfunktion. Das zweigeschossige Gebäude, das in der heutigen massiven Form erst Anfang des Jahrhunderts als Nachfolger eines älteren Fachwerkbaus entstand, ist mit seiner Langseite zur Schulstraße orientiert. Wichtige gestalterische Elemente sind die großformatigen Fenster, das traufseitig angeordnete Zwerchhaus, die durch einen Vorbau charakterisierte Eingangssituation an der Ecke und der im Eckbereich abgetreppte, sorgfältig gemauerte Sockel. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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